Rechtsprechung
OVG Hamburg, 16.08.1999 - 3 Bs 164/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,19701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00
Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der …
Uneinheitlich wird lediglich beurteilt, ob die für einen Widerspruch gegen ein Verkehrszeichen mangels Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich ab Aufstellung (Bekanntgabe) des jeweiligen Verkehrszeichens zu laufen beginnt (so neuerdings etwa VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1999, NJW 1999 S. 1651, 1652;… Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 244), oder ob diese Frist immer dann ausgelöst wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer erstmals oder erneut in den Geltungsbereich des betreffenden Verkehrszeichens gelangt ist (offen gelassen in OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.1999 - 3 Bs 164/99). - VG Hannover, 23.07.2003 - 11 A 5004/01
Aufhebung einer Radwegebenutzungspflicht; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, werden Verkehrszeichen mit der Aufstellung wirksam, unabhängig von der subjektiven Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers (BVerwGE 102, 316, 319); die Aufstellung löst daher eine Widerspruchsfrist aus, welche gemäß §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach einem Jahr endet (zweifelnd OVG Hamburg v. 16081999 - 3 Bs 164/99 - Nord ÖR 1999 S. 445). - OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
Streitwert bei Sofortvollzug eines wasserrechtlichen Einleitungsverbotes
Dies ist i.d.R. nur bei solchen Fragestellungen der Fall, die das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (als solches) betreffen (OVG Schleswig, Beschl. v. 05.07.1997, 5 M 49/97; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.08.1999, 3 Bs 164/99, NordÖR 1999, 445).